Persönliche Pflegeberatung für privat und gesetzlich Versicherte in Unter- und Oberfranken


  



HINWEIS:
Ich bin erst wieder ab dem 17.09.2025 erreichbar. Gerne können Sie mir eine E-Mail schicken - ich werde mich nach meiner Rückkehr bei Ihnen melden!

 

Erfahrene Pflegeberatung für Pflegegeldempfänger

 

 

Meine Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI ist jederzeit neutral, unabhängig und sicher. Ich bin eine erfahrene Pflegeberaterin und führe Beratungseinsätze entsprechend Ihrer persönlichen Situation und Ihres Beratungsbedarfs durch.

 

 

Ich berate Sie gerne - neutral und unabhängig.

 



 

 

Meine Leistung

Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI

 

Pflegebedürftige, die keine Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes, sondern ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsbetrag, der für ambulante Pflegesachleistungen durch Pflegedienste vorgesehen ist, für die Inanspruchnahme von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag verwendet wird.


 

 

Sie möchten einen Termin vereinbaren?


Mir ist es wichtig, mich bei Beratungsterminen voll und ganz um meine Klienten zu kümmern. So habe ich oftmals nicht die Möglichkeit ans Telefon zu gehen. Nehmen Sie bitte über mein Kontaktformular oder per E-Mail mit mir Kontakt auf. Ich werde Ihnen schnellstmöglich antworten.